für Beratungsleistungen von Natascha Eckhardt – PeopleFirst (kurz: PeopleFirst)
Stand: August 2026
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Beratungsleistungen von Natascha Eckhardt – PeopleFirst, c/o Regus Darmstadt, Berliner Allee 47, 64295 Darmstadt, Deutschland, nachfolgend „PeopleFirst“ genannt.
1.2 PeopleFirst erbringt Unternehmensberatungsleistungen insbesondere in den Bereichen Human Resources, HR Partnering & Consulting, Gründungsberatung, strategische Unternehmensberatung, Unternehmensplanung, Marketing, Online-Marketing und Vertriebsprozesse.
1.3 Die konkreten Leistungen, der Umfang der Beratung, der Beratungszeitraum und die Vergütung werden im jeweiligen Angebot bzw. Beratungsvertrag festgelegt.
1.4 Diese AGB gelten gegenüber Unternehmen, Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen sowie gegenüber Verbrauchern. Bei Verträgen mit Verbrauchern gelten ergänzend die gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften. Zwingende gesetzliche Vorschriften zugunsten von Verbrauchern bleiben von diesen AGB unberührt.
2. Vertragsschluss
2.1 Grundlage der Zusammenarbeit ist das von PeopleFirst erstellte Angebot bzw. der individuell geschlossene Beratungsvertrag.
2.2 Das Angebot enthält insbesondere den Beratungsgegenstand, den Leistungsumfang, den vorgesehenen Zeitraum sowie die vereinbarte Vergütung.
2.3 Ein Beratungsvertrag kommt durch die Annahme des Angebots durch den Auftraggeber oder durch eine anderweitige Vereinbarung in Textform zustande.
2.4 Änderungen und Ergänzungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen der vorherigen Abstimmung zwischen den Vertragsparteien.
2.5 Ein Anspruch auf Durchführung einer Beratung besteht erst nach wirksamem Vertragsschluss.
3. Leistungen von PeopleFirst
3.1 PeopleFirst erbringt Beratungsleistungen als unabhängige und eigenverantwortliche Dienstleistung.
3.2 Art und Umfang der Beratung richten sich nach dem individuell vereinbarten Auftrag.
3.3 Die Beratung kann insbesondere Analyse, Konzeption, Entwicklung von Handlungsempfehlungen, fachliches Sparring, strukturierte Beratungsgespräche, Dokumentation und Begleitung vereinbarter Maßnahmen umfassen.
3.4 PeopleFirst schuldet grundsätzlich keinen bestimmten wirtschaftlichen oder sonstigen Erfolg. Die Umsetzung der im Rahmen der Beratung entwickelten Empfehlungen und Entscheidungen über deren Anwendung liegen in der Verantwortung des Auftraggebers.
3.5 Soweit im Rahmen der Beratung Prognosen, Einschätzungen oder Handlungsempfehlungen erstellt werden, beruhen diese auf den zum Zeitpunkt der Beratung vorliegenden Informationen und Erkenntnissen.
3.6 Rechts- und Steuerberatung sind nicht Gegenstand der Leistungen von PeopleFirst. Soweit für eine Fragestellung eine rechtliche, steuerliche oder sonstige besondere Fachkenntnis erforderlich ist, wird der Auftraggeber darauf hingewiesen und kann gegebenenfalls an eine entsprechend qualifizierte Fachperson verwiesen werden.
4. Beratungsunterlagen und Informationen des Auftraggebers
4.1 Der Auftraggeber stellt PeopleFirst alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung.
4.2 Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Informationen nach seinem Kenntnisstand vollständig und richtig sind.
4.3 PeopleFirst darf grundsätzlich auf die vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen und Unterlagen vertrauen. Eine allgemeine Verpflichtung zur eigenständigen Überprüfung sämtlicher Angaben besteht nicht.
4.4 Werden wesentliche Informationen nicht oder verspätet bereitgestellt, kann sich der vereinbarte Beratungszeitraum entsprechend verschieben.
4.5 Entsteht aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung ein zusätzlicher Beratungsaufwand, wird dieser mit dem Auftraggeber abgestimmt und kann gesondert vergütet werden.
5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
5.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die für die Beratung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Ansprechpartner rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
5.2 Der Auftraggeber wirkt bei vereinbarten Terminen und Abstimmungen angemessen mit.
5.3 Der Auftraggeber informiert PeopleFirst über Änderungen, die für den Beratungsauftrag relevant sein können.
5.4 Verzögerungen, die durch fehlende oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, verlängern den Beratungszeitraum angemessen.
5.5 Kann die Beratung aufgrund fehlender Mitwirkung dauerhaft nicht sinnvoll durchgeführt werden, kann PeopleFirst nach vorheriger angemessener Fristsetzung den Beratungsvertrag kündigen. Bereits erbrachte Leistungen bleiben vergütungspflichtig.
6. Vergütung
6.1 Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot bzw. Beratungsvertrag.
6.2 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, werden Leistungen nach dem vereinbarten Stunden-, Paket-, Tages- oder Projektpreis abgerechnet.
6.3 Reise- und sonstige Auslagen werden nur berechnet, soweit dies im Angebot oder Beratungsvertrag vereinbart wurde.
6.4 Zusatzleistungen, die nicht vom vereinbarten Leistungsumfang umfasst sind, werden vor ihrer Durchführung mit dem Auftraggeber abgestimmt.
6.5 Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich die Preise als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
7. Zahlungsbedingungen
7.1 Rechnungen sind innerhalb der im jeweiligen Angebot bzw. auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zu begleichen.
7.2 Bei Beratungsprojekten mit längerer Laufzeit können Abschlagszahlungen oder Teilrechnungen vereinbart werden.
7.3 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
7.4 Bei erheblichen offenen Zahlungsforderungen ist PeopleFirst nach vorheriger angemessener Aufforderung berechtigt, die weitere Leistungserbringung bis zum Ausgleich der offenen Forderung zurückzustellen, soweit dem keine gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen entgegenstehen.
8. Terminvereinbarung und Verschiebung
8.1 Beratungstermine werden zwischen PeopleFirst und dem Auftraggeber abgestimmt.
8.2 Kann ein vereinbarter Termin nicht wahrgenommen werden, soll die jeweils andere Vertragspartei möglichst frühzeitig informiert werden.
8.3 Bei längerfristigen Beratungsprojekten werden ausgefallene Termine nach Möglichkeit nachgeholt.
8.4 Soweit durch eine kurzfristige Absage oder Verschiebung nach den konkreten Vertragsbedingungen Kosten entstehen, können diese entsprechend der individuellen Vereinbarung berechnet werden.
9. Vertraulichkeit und Datenschutz
9.1 PeopleFirst behandelt alle im Rahmen der Beratung bekannt gewordenen vertraulichen Informationen des Auftraggebers vertraulich.
9.2 Vertrauliche Informationen werden ausschließlich verwendet, soweit dies zur Durchführung des Beratungsauftrags erforderlich ist oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht.
9.3 Personenbezogene Daten werden nach den jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet.
9.4 Soweit für die Durchführung des Auftrags erforderlich, können digitale Kommunikations- und Dokumentationssysteme eingesetzt werden.
9.5 Eine Weitergabe vertraulicher Informationen an Dritte erfolgt nur, soweit dies für die Durchführung des Auftrags erforderlich ist, der Auftraggeber eingewilligt hat oder eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht.
10. Arbeitsergebnisse und Nutzungsrechte
10.1 Von PeopleFirst erstellte individuelle Beratungsberichte, Konzepte, Präsentationen, Analysen und sonstige Arbeitsergebnisse dürfen vom Auftraggeber für die im jeweiligen Auftrag vereinbarten eigenen Zwecke genutzt werden.
10.2 Urheberrechte und sonstige Rechte an von PeopleFirst entwickelten Konzepten, Methoden, Vorlagen, Texten, Präsentationen und sonstigen Materialien verbleiben bei PeopleFirst, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
10.3 Eine Weitergabe, Veröffentlichung oder kommerzielle Nutzung von Arbeitsergebnissen gegenüber Dritten ist nur zulässig, soweit dies mit PeopleFirst vereinbart wurde oder sich aus dem Zweck des Beratungsauftrags ergibt.
10.4 Die Nutzungsrechte werden, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, erst mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung eingeräumt. Gesetzliche Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt.
11. Haftung
11.1 PeopleFirst erbringt die vereinbarten Beratungsleistungen nach bestem Wissen und mit der im jeweiligen Beratungsgebiet erforderlichen Sorgfalt.
11.2 Die Beratung basiert auf den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen sowie den im Rahmen des jeweiligen Auftrags gewonnenen Erkenntnissen.
11.3 PeopleFirst übernimmt keine Garantie für einen bestimmten wirtschaftlichen, finanziellen oder sonstigen Erfolg der empfohlenen Maßnahmen.
11.4 PeopleFirst haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
11.5 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
11.6 Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleiben unberührt.
11.7 Die Haftung für Schäden, die ausschließlich auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Auftraggebers beruhen, ist ausgeschlossen, soweit PeopleFirst die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit nicht zu vertreten hat.
12. BAFA-geförderte Beratungen
12.1 Soweit eine Beratung im Rahmen einer BAFA-Förderung durchgeführt werden soll, gelten zusätzlich die jeweils aktuellen gesetzlichen und förderrechtlichen Vorgaben.
12.2 Die Beantragung und Bewilligung einer Förderung obliegt dem Auftraggeber und der zuständigen Förderstelle.
12.3 PeopleFirst übernimmt keine Garantie dafür, dass eine beantragte Förderung bewilligt oder ausgezahlt wird.
12.4 Die BAFA-geförderte Beratung wird entsprechend den zum Zeitpunkt der Beratung geltenden Anforderungen durchgeführt und dokumentiert.
12.5 Der Auftraggeber stellt die für die Beratung und die erforderliche Dokumentation notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung.
12.6 Förderrechtliche Entscheidungen werden ausschließlich durch die zuständige Förderstelle getroffen.
13. Einschaltung Dritter
13.1 Soweit für einzelne Fragestellungen eine besondere Fachkompetenz erforderlich ist, kann PeopleFirst dem Auftraggeber die Einbindung einer geeigneten externen Fachperson empfehlen.
13.2 Eine Beauftragung eines Dritten durch PeopleFirst erfolgt nur, soweit dies mit dem Auftraggeber vereinbart wurde oder zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrags erforderlich und zulässig ist.
13.3 Für Leistungen eines vom Auftraggeber selbst beauftragten Dritten übernimmt PeopleFirst keine Verantwortung.
14. Beendigung des Beratungsvertrags
14.1 Die Laufzeit und Kündigungsbedingungen ergeben sich aus dem jeweiligen Beratungsvertrag.
14.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
14.3 Im Falle einer Beendigung des Beratungsvertrags sind die bis zum Beendigungszeitpunkt erbrachten Leistungen zu vergüten.
14.4 Bereits übergebene Arbeitsergebnisse dürfen vom Auftraggeber im Rahmen der vereinbarten Nutzungsrechte weiterverwendet werden.
15. Aufbewahrung und Dokumentation
15.1 PeopleFirst dokumentiert die für die Durchführung und Nachvollziehbarkeit des Beratungsauftrags erforderlichen Unterlagen.
15.2 Gesetzliche Aufbewahrungsfristen bleiben unberührt.
15.3 Nach Ablauf gesetzlicher oder vertraglicher Aufbewahrungsfristen können Unterlagen gelöscht bzw. vernichtet werden, sofern keine weiteren gesetzlichen Pflichten oder berechtigten Interessen entgegenstehen.
16. Schlussbestimmungen
16.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dessen Ausschluss zulässig ist.
16.2 Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
16.3 Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, gelten die gesetzlichen Regelungen zum Gerichtsstand. Eine Gerichtsstandsvereinbarung wird, soweit zulässig, im jeweiligen Vertrag getroffen. § 38 ZPO lässt Gerichtsstandsvereinbarungen insbesondere zwischen Kaufleuten zu.
16.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Natascha Eckhardt – PeopleFirst
c/o Regus Darmstadt
Berliner Allee 47
64295 Darmstadt
Deutschland
Stand: August 2026